Lebensberechtigungserlaubnis.txt Hans-Peter Kuberna hans-peter@kuberna.de Donnerstag 05.05.2005 Ihre Lebensberechtigungserlaubnis, auf dem Planeten Erde, muß neu beantragt werden. Die Erlaubnis muß nach Paragraph 666 ( Hausordnung ) der Naturgesetze beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt nach Paragraph 777 der Naturgesetze. ( Ausführungsverordnung ) Bitte bedenken Sie, daß es eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt um die Anzahl von einigen Milliarden Anträgen zu Bearbeiten. Hinzu kommt noch, daß die Antragsannahme in den Entwicklungsländern begonnen wird, und die dort lebenden Personen, noch teilweise, nicht lesen und schreiben können. Hierzu muß die Dritte-Welt-Verordnung beachtet werden. Lese- und Schreibunterricht wird angeboten ???!!. Wurden über 66,6 Prozent der ausgegeben Anträge wieder abgegebenen wird ein neuer Bearbeitungsbereich ausgewählt. Der Antragsteller, oder dessen Natürlicher Gesetzlicher Vertreter, muß den Antrag selber durchlesen, ausfüllen und Abschließend Unterschreiben. Bei der Antragsausgabe konnen Sie darüber Auskunft erhalten, wer als Natürlicher Gesetzlicher Vertreter anerkannt wird. Verstöße gegen die Beantragungspflicht werden nach Paragraph 555 der Naturgesetze bestraft. ( Regelung der Naturkatastrophen ) Den spätesten Rückgabetermin erhalten Sie bei der Antragsausgabe.